Die vorliegenden Bedingungen wurden mit Hilfe der Website Deepl.com übersetzt und werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Nur die Bedingungen in französischer Sprache, die auf der Website www.etilux.be zu finden sind, sind verbindlich.

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN


1.VORBEMERKUNG


1.1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen werden einerseits von der Gesellschaft ETILUX SA, mit Sitz in 4000 Lüttich, Rue de l'Espérance n°42 (Belgien), eingetragen bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer: BE0412.681.550, Telefon: +32 (0)4 224 99 99, Fax: +32 (0)4 226 11 06, E-Mail: info@etilux.be, nachfolgend "ETILUX", mit einem Lieferanten geschlossen.
1.2. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen ETILUX und seinen Lieferanten.
1.3. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden. Sie gelten ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vom Lieferanten akzeptiert, auch wenn sie im Widerspruch zu den eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Lieferanten stehen, an die sie gebunden sind.
1.4. Diese allgemeinen Bedingungen werden ins Englische übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Auslegungsschwierigkeiten ist der französische Originaltext maßgebend. ETILUX ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern.

2.Zustandekommen des Vertrages


2.1. Sofern nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Absendung einer schriftlichen Bestellung durch ETILUX an den Lieferanten eine gegenteilige schriftliche Mitteilung erfolgt und die Bestellung in jedem Fall ausgeführt wird, wird davon ausgegangen, dass der Lieferant die Bestellung angenommen hat, und der Vertrag gilt als einwandfrei.
2.2. Nimmt der Lieferant die Bestellung unter Vorbehalt oder mit Anmerkungen an, so ist ETILUX nicht mehr an die Bestellung gebunden.

3.LIEFERUNG


3.1. ETILUX behält sich das Recht vor, den Weg und die Art der Beförderung der Ware zu bestimmen.
3.2. Die im Vertrag genannten Preise schließen die Kosten für die Verpackung und den Transport ein, die erforderlich sind, um Schäden an der bestellten Ware bis zu dem im Vertrag angegebenen Bestimmungsort zu vermeiden. Verpackung und Handling werden ETILUX nicht in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
3.3. 3.3 Sofern nicht anders vereinbart, laufen die Lieferfristen ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Der Lieferant wird sich bemühen, die im Vertrag festgelegten Lieferfristen einzuhalten. In jedem Fall sind diese Lieferfristen standardmäßig auf maximal zwölf (12) Wochen für Bestellungen von Sonderanfertigungen und auf maximal vier (4) Wochen für alle anderen Arten von Waren festgelegt. Die Lieferzeiten sind verbindlich.
3.4. Der Lieferant ist verpflichtet, ETILUX unverzüglich nach Bekanntwerden einer voraussichtlichen Lieferverzögerung schriftlich zu unterrichten und die erforderliche Nachfrist mitzuteilen.
ETILUX behält sich das Recht vor, eine Nachfrist zu gewähren oder den Vertrag zum Nachteil des Lieferanten von Rechts wegen für beendet zu erklären, sobald erkennbar wird, dass der ursprüngliche Termin oder eine ausdrücklich verlängerte Frist nicht eingehalten werden kann.
Im Falle der Kündigung des Vertrages verpflichtet sich der Lieferant, ETILUX die von ihm gezahlten Beträge zurückzugeben und ihr außerdem eine nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von fünf (5) Prozent der Auftragssumme zu zahlen, unbeschadet des Rechts von ETILUX, den vollen Ersatz ihres Schadens zu verlangen, vorausgesetzt, sie weist den Umfang des Schadens nach. Außerdem wird ETILUX in diesem Fall sofort von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Lieferanten befreit und kann einen Dritten beauftragen.

4.EIGENTUMSÜBERGANG UND GEFAHR


Eigentum und Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes gehen zum Zeitpunkt der Lieferung an den dafür vorgesehenen Ort auf ETILUX über.

5.PREISE UND ZAHLUNG


5.1. Alle Preise verstehen sich inklusive Gebühren, Steuern und Zöllen, ohne Mehrwertsteuer.
5.2. Die in der Bestellung genannten und vom Lieferanten bestätigten Preise sind Festpreise.
5.3. Sie gelten für Lieferung frei Haus, verzollt am vereinbarten Bestimmungsort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.4. Die Rechnungen sind sechzig Tage nach Monatsende zu bezahlen.

6.GARANTIEN


6.1. Der Lieferant wird ausschließlich Waren liefern, die frei von offensichtlichen und/oder versteckten Mängeln sind und der Bestellung, den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen, insbesondere den Sicherheits- und Hygienestandards, den Unfallverhütungsnormen, dem Stand der Technik und den normalen Anforderungen an Gebrauch, Zuverlässigkeit und Lebensdauer und Bestimmung, die der Lieferant kennt oder zumindest kennen sollte, genau entsprechen.
Die gelieferte Ware muss auch den Bedingungen und Unterlagen der Bestellung, Spezifikationen, Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Spezifikationen oder technischen Elementen entsprechen, ohne dass diese Aufzählung abschließend ist.
6.2. Der Lieferant leistet ETILUX Gewähr für jeden Mangel des Bestellgegenstandes, der dessen Funktionsunfähigkeit zur Erfüllung der geforderten Anforderungen herbeiführt und seine auch nur teilweise Nichtverfügbarkeit verursacht.
6.3. Der Lieferant wird den Auftragsgegenstand nach Wahl von ETILUX auf eigene Kosten reparieren, ersetzen oder aufarbeiten und ETILUX für alle daraus entstehenden Schäden schadlos halten, unbeschadet des Rechts von ETILUX, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz zum Ausgleich des tatsächlich entstandenen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens zu verlangen.
Die Reparatur, der Ersatz oder die Aufarbeitung umfasst Demontage, Transport, Reparatur, Austausch, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme.
6.4. In Fällen äußerster Dringlichkeit oder wenn der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nachkommt, ist ETILUX berechtigt, die mangelhaften Waren oder Teile auf Kosten des Lieferanten selbst oder durch einen Dritten zu reparieren oder auszutauschen und nach Benachrichtigung des Lieferanten jede andere Maßnahme zur Schadensminderung zu ergreifen, für die er die Kosten zu tragen hat.
6.5. Ansprüche wegen verborgener Mängel müssen spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten nach Entdeckung des Mangels durch ETILUX und innerhalb von zehn (10) Jahren per Einschreiben oder per E-Mail geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Ansprüche nicht mehr zulässig. Der Lieferant verpflichtet sich, ETILUX über das Vorhandensein von Stoffen mit sehr hoher Aktivität in den Erzeugnissen zu informieren, die Gegenstand eines Angebots von ETILUX sind.
Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant, die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle einzuhalten und dass alle vermarkteten Artikel den Anforderungen der Verordnung Nr. 1907/2007 REACH des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2016 über die Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe entsprechen und insbesondere, dass die folgenden Stoffe bei der Herstellung dieser Produkte nicht absichtlich verwendet oder hinzugefügt werden:

-Stoffe auf der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden und zulassungspflichtigen Stoffe (SVHC);
-Stoffe, die einer Zulassung bedürfen.
Sollte ein an ETILUX geliefertes Erzeugnis ausnahmsweise einen oder mehrere informationspflichtige Stoffe enthalten, so verpflichtet sich der Lieferant, ETILUX bei jeder Angebotsanfrage den Namen und die genaue Konzentration des oder der Stoffe mitzuteilen.
Eine Bestellung, die gegen diese Bestimmung verstößt, berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Kündigung und Stornierung der betreffenden Bestellung und aller Bestellungen, die bei dem besagten Lieferanten aufgegeben wurden.
Darüber hinaus ist der Lieferant in einem solchen Fall verpflichtet, einen Pauschalbetrag von fünftausend Euro (€ 5.000,00) pro REACH-Verstoß und pro Produkt zu zahlen, unbeschadet aller weiteren direkten oder indirekten Schäden, die zum Ausgleich seines tatsächlichen, direkten oder indirekten Schadens fällig werden.

7. UNTERVERGABE UND ÜBERTRAGUNG


Der Lieferant darf die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise nur dann an Dritte übertragen, wenn er nach vorheriger Unterrichtung keine Einwände von ETILUX erhält.
Die Vergabe von Unteraufträgen erfolgt vollständig auf Risiko des Lieferanten und entbindet ihn nicht von der Einhaltung seiner Verpflichtungen, die er durch diese Dritten erfüllen lässt.
Der Lieferant kann seine Rechte und Pflichten aus dem Auftrag nicht ohne Zustimmung von ETILUX auf einen Dritten übertragen.

8.GEISTIGES EIGENTUM


8.1. Der Lieferant haftet für die rechtmäßige Nutzung der gelieferten Ware und für alle Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten an der gelieferten Ware ergeben.

8.2. Er haftet ETILUX für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich Rechts- und Beratungskosten.
8.3. Der Lieferant verpflichtet sich ferner, die Ware auf seine Kosten anzupassen oder auf seine Kosten durch gleichwertige Ware ersetzen zu lassen.
8.4. Der Lieferant erkennt an, dass ETILUX ein freies Nutzungsrecht an allen geistigen Eigentumsrechten hat, die sich auf die gelieferte Ware beziehen.

9.VERTRAULICHE INFORMATIONEN


Alle Informationen kaufmännischer oder technischer Art, die ETILUX dem Lieferanten mitteilt oder von denen der Lieferant während der Ausführung der Bestellung Kenntnis erhält, bleiben ausschließliches Eigentum von ETILUX.
Der Lieferant wird sie nur im Rahmen der Bestellung verwenden und verpflichtet sich, seine Informationen streng vertraulich zu behandeln.

10.HAFTUNG UND VERSICHERUNG


Der Lieferant haftet gegenüber ETILUX für Schäden jeglicher Art, die ETILUX durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstehen. In diesem Zusammenhang sichert der Lieferant ETILUX gegen jegliche Inanspruchnahme durch Dritte ab.
Der Lieferant erkennt an, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die die finanziellen Folgen seiner zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten für Schäden jeglicher Art abdeckt.

11.HÖHERE GEWALT


Der Lieferant ist verpflichtet, jeden Fall höherer Gewalt, der die rechtzeitige Erfüllung seiner Verpflichtungen beeinträchtigen würde, unverzüglich anzuzeigen.
Höhere Gewalt setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten nicht aus, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Ausnahmeregelung vor.

12.VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN


Der Lieferant übermittelt ETILUX die für die Bearbeitung der Bestellung notwendigen und minimalen Daten (Identität, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, erforderliche Maßnahmen usw.). Der Lieferant erkennt daher ausdrücklich an, dass die Verarbeitung seiner Daten für die Erfüllung des direkt zwischen ihm und ETILUX geschlossenen Vertrages erforderlich ist.
Im Rahmen der Verarbeitung der Daten des Lieferanten weist ETILUX darauf hin, dass diese Daten vertraulich sind und nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages und seiner Folgen verwendet werden.
Der Lieferant erklärt, dass er über die verschiedenen in Artikel 13 der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) genannten Informationen bei der Erhebung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten informiert wurde. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten, die Bestandteil der Vertragsunterlagen ist und hier eingesehen werden kann: https://etilux.com/fr-be/confidentialite-vie-privee.
Der Anbieter erklärt, dass alle von ihm gemachten Angaben richtig und zutreffend sind. Außerdem versichert der Käufer, daß er über 18 Jahre alt und geschäftsfähig ist.

13.NICHTIGKEIT EINER BESTIMMUNG


Die Nichtigkeit, Unanwendbarkeit oder Rechtswidrigkeit einer der Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Die von einer zuständigen Behörde als nichtig, unanwendbar oder rechtswidrig erachtete Bestimmung wird als solche von den übrigen Bestimmungen getrennt, die weiterhin gültig bleiben. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, nach Treu und Glauben über den Abschluss einer neuen Klausel zu verhandeln, die das gleiche Ziel wie die unwirksame Klausel verfolgt und soweit wie möglich gleichwertige Wirkungen hat.

14. VOLLSTÄNDIGKEIT DES VERTRAGES


Diese Bedingungen und alle Dokumente, die sich ausdrücklich auf sie beziehen, stellen den gesamten Vertrag zwischen ETILUX und dem Lieferanten dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen zwischen den Parteien.

15.RECHT ZUR ÄNDERUNG DIESER BEDINGUNGEN


ETILUX hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu überarbeiten und zu ändern. Der Lieferant unterliegt den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bedingungen.

16.ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND


16.1. Auf alle Beziehungen zwischen den Parteien ist belgisches Recht anwendbar.
16.2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Bestellung, einer Rechnung oder den Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bestellung sind, aber auch für das Zustandekommen, die Ausführung, die Auslegung, die Auflösung, die Auflösung und die Folgen eines Vertrags oder für die Ausführung und Auslegung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen sind ausschließlich die Gerichte von Lüttich, Abteilung Lüttich, zuständig.

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